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Angaben gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)

Sascha Andre Haensel
IVBWEISS Immobilien
Hohenzollerndamm 53
14199 Berlin

Kontakt:
Telefon: +49 (30) 92409915
Telefax: +49 (30) 92900719

E-Mail: info@ivbweiss.de

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE251495099 

Aufsichtsbehörde:

Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin, Gewerbeamt, 

 Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin 


Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler gemäß §34c GewO

Verliehen durch: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin,

erteilt am: 15. Januar 2004

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Quelle: eRecht24

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Bildnachweise

Alle hier verwendeten Bilder sind Aufnahmen der IVBWEISS Immobilien.

Hinweis zum Geldwäschegesetz

Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.

Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.

Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.

Zusammengefasst:

Das Geldwäschegesetz sieht vor:
» Der Vertragspartner ist zu identifizieren
(Kenne deinen Kunden – Know-Your-Customer-Prinzip)


» Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis – bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister


» Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu
vermerken


» Bei Firmen werden die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt

» Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises oder des Handelsregisterauszuges ist in jedem Fall ausreichend


» Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen


» Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt

» Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren


» Die Geschäftsbeziehung selbst sowie die im Verlauf durchgeführten Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) sind vom Immobilienmakler kontinuierlich zu überwachen

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.